Antrag auf Bürgergeld

Wenn Sie noch keine Leistungen nach dem SGB II bezogen haben oder Ihr letzter Bezug mehr als 6 Monate zurückliegt, beachten Sie nachfolgende Hinweise:

Der Antrag kann grundsätzlich online, formlos persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per (Haus-) Post gestellt werden. Antragsformulare und notwendige Anlagen finden Sie hier.

  • Antragstellung per E-Mail
    • Senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an:
    • Der Vorteil ist, dass Ihr Anliegen direkt an das zuständige Team weitergeleitet wird und zeitnah bearbeitet werden kann.
    • Geben Sie in Ihrer E-Mail immer Ihre aktuelle Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell und unbürokratisch erreichen können.
  • Telefonische Antragstellung
    • Telefonisch erreichen Sie uns unter:
    • 0681/97038-3000 (Montag-Donnerstag, 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 08.00 bis 13.00 Uhr) oder
    • Ihre Antragstellung auf Bürgergeld wird entgegengenommen und erforderliche Unterlagen werden Ihnen zugesendet.
  • Antragstellung online   
  • Schriftliche Antragstellung   
    • Senden Sie den Antrag auf Bürgergeld per Post oder werfen Sie ihn in den Hausbriefkasten des für Sie zuständigen Standorts. Die entsprechenden Zuständigkeiten und Anschriften finden Sie hier.
  • Persönliche Antragstellung
    • Wenn Sie persönlich Antrag stellen wollen, sprechen Sie ohne Termin vor. Ihr Antrag wird entgegengenommen und notwendige Unterlagen werden Ihnen ausgehändigt.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden vielfältige Informationen benötigt.

  • Fügen Sie alle notwendigen Anlagen, soweit es für Sie zutreffend und möglich ist, die in der Checkliste aufgeführten Unterlagen (in Kopie) Ihrem Antrag bei. Je vollständiger Ihr Antrag eingereicht wird, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen.
  • Selbständige fügen bitte die Anlage EKS bei.

 

Derzeit beträgt unsere Bearbeitungsdauer von eingereichten Unterlagen durchschnittlich 9 Arbeitstage.

Um Ihre Anliegen/ Unterlagen zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie in dieser Zeit von Fragen zum Bearbeitungsstand und eingegangenen Unterlagen abzusehen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit informieren auf ihren Seiten ausführlich zum Bürgergeld.
Handbook Germany bietet Informationen auf mehreren Sprachen an.