Zugang zu den eServices über Bund-ID
Ab sofort kann die Bund-ID genutzt werden um sich für die eServices der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und Familienkassen im Internet auszuweisen. Dies ist eine Vorgabe aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um eine sichere Identifizierung im Internet sicherzustellen. Das Bund-ID-Konto wird vom Bundesinnenministerium bereitgestellt und erfüllt die höchsten Sicherheitsansprüche.
Wenn Sie sich ein Bund-ID-Konto angelegt haben und mit der AusweisApp Ihren elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder EU-Ausweis freigeschaltet und verbunden haben, können Sie sofort alle eServices vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Familienkasse nutzen.
Über die AusweisApp können Sie prüfen, ob Ihr Ausweis bereits freigeschaltet ist. Sollten Sie den benötigten Aktivierungs-PIN nicht (mehr) haben, können Sie in den Bürgerbüros der Stadt Saarbrücken einen neune PIN festlegen und den Ausweis dann für viele Behördenangebote im Internet nutzen.
Ihre Vorteile:
•Sichere Identifikation im Internet.
•Sie können sofort alle eServices vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Familienkasse nutzen, ohne dass wir ihre Daten überprüfen müssen.
•Sie können die Daten vom Ausweis, Aufenthaltstitel etc. „mitnehmen“ und brauchen diese nicht per Hand eingeben.
•Sie können das Bund-ID-Konto für viele weitere Anträge bei Behörden wie z.B. BaföG-Antrag, Führungszeugnis beantragen, KFZ-Angelegenheiten u.v.m. nutzen.
•Die Bund-ID und die damit verbundenen Möglichkeiten werden Ihnen in Zukunft noch öfter begegnen. Probieren Sie es jetzt schon aus!
Neue Telefonnummer
Ab 01.01.2024 haben wir nur noch eine zentrale Telefonnummer.
Um allgemeine Anliegen mit dem Jobcenter zu klären oder telefonisch einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen,
erreichen Sie unsere Service-Hotline
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr
und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
unter 0681 97038-3000.
Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter finden Sie hier.
Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Ukrainerinnen und Ukrainer
Hier finden Sie weitere Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Ukrainerinnen und Ukrainer:
- Informationsblatt der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes