Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Die Leistungen nach dem SGB II sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände - soweit gesetzlich möglich - berücksichtigt. Sie können nur nach Antragstellung gewährt werden.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen werden Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, gewährt. Weiterhin können auf Antrag Leistungen zur Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Antragstellung
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen wollen oder Ihre Leistungen weiterbewilligt werden sollen...
Hilfen zum Lebensunterhalt
Welche Leistungen Sie erhalten können und was Sie zu den Kosten der Unterkunft wissen sollten...
Häufig gestellte Fragen
Wenn noch Fragen offen geblieben sind...
Online-Service
Wie Sie Ihre Anliegen ganz einfach online erledigen können...
Einkommen und Vermögen
Welches Einkommen und Vermögen auf Ihre Leistungen angerechnet wird...
Anspruchsvoraussetzungen
Wer grundsätzlich Leistungen erhalten kann...
Bildung und Teilhabe
Mit welchen Leistungen Kinder und Jugendliche unterstützt werden können...