Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)

 

Die Leistungen nach dem SGB II sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände - soweit gesetzlich möglich - berücksichtigt. Sie können nur nach Antragstellung gewährt werden.

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen werden Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, gewährt. Weiterhin können auf Antrag Leistungen zur Bildung und Teilhabe gewährt werden.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen wollen oder Ihre Leistungen weiterbewilligt werden sollen...

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