Datenschutz im Jobcenter
Der Datenschutz hat zur Aufgabe, Sie davor zu schützen, dass durch den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten Ihr Persönlichkeitsrecht beeinflusst wird. Vorrangig ist dabei nicht den Schutz der Daten selbst, sondern personenbezogene Daten vor unbefugten Zugriff und unerlaubter Kenntnisnahme, Verarbeitung und Nutzung zu schützen.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen beim Jobcenter von Ihnen verschiedene Daten erhoben werden. Ihre Daten werden aufgrund gesetzlicher Grundlagen und zu einem konkreten Zweck erhoben, gespeichert und genutzt.
Sind Sie als Kundin/Kunde des Jobcenters der Meinung, dass in Ihrer Angelegenheit die Bestimmungen des Datenschutzes verletzt wurden, so können Sie sich vertrauensvoll telefonisch, schriftlich oder persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken wenden.
Sollten Sie einen Brief schreiben, so kennzeichnen Sie bitte das Kuvert mit dem Hinweis an die Datenschutzbeauftragte persönlich.
Die Datenschutzbeauftragte wird Ihre Angelegenheit vertraulich behandeln.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Antragsteller/-in finden Sie hier.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese sieht u.a. Informationspflichten bei Datenerhebungen vor (Art. 13 und 14 DSGVO). Das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken nimmt die Verpflichtungen der DSGVO ernst und stellt Ihnen ein Dokument mit den Informationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO zur Verfügung.
Kontakt Datenschutzbeauftragte
66111 Saarbrücken, Hafenstraße 18
Fon: 0681 97038 1031
E-Mail: Jobcenter-Saarbruecken.Datenschutz@jobcenter-ge.de