Hilfen zum Lebensunterhalt
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken
- Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind