Außendienst
Leistungsanträge zu prüfen und im Fall der Hilfebedürftigkeit zu berechnen und auszuzahlen, ist eine Kernaufgabe des Jobcenters. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann es erforderlich sein, Angaben vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Zu diesem Zweck wurde der Außendienst eingerichtet, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bedarf in den Wohnungen der Antragstellenden gemachte Angaben prüfen.
Die Hausbesuche werden im Einvernehmen angesetzt, geht es doch für die Antragstellenden darum, dass durch das Jobcenter z.B. Kosten für besondere Bedarfe wie eine Erstausstattung für Nachwuchs oder Ersatz für defekte Elektrogroßgeräte übernommen werden können.
Hilfe soll zielgerichtet dort gewährt werden, wo sie gebraucht wird. Um Leistungsmissbrauch abzuwehren, werden in begründeten Fällen auch Wohnverhältnisse begutachtet oder Aufenthalte von Personen ermittelt.