Der erste Antrag

Sie möchten einen Erstantrag stellen? 

Wenn Sie noch keine Leistungen nach dem SGB II bezogen haben oder Ihr letzter Bezug mehr als 6 Monate zurückliegt:

  • Sprechen Sie persönlich in der Eingangszone des für Sie zuständigen Standortes vor. Einen Termin benötigen Sie hierzu nicht.
  • Bringen Sie bitte unbedingt Ihren gültigen Personalausweis oder Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis mit.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone nehmen Ihre Daten auf und leiten Sie zum Team Leistung weiter.
  • Nach eingehender Beratung werden Ihnen dort die Antragsformulare ausgehändigt. Sie erhalten die notwendigen Informationen über Dokumente/Nachweise, die wir für die Bearbeitung benötigen. Die zuständige Fachkraft vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen.
  • Damit wir Ihre Situation schnellstmöglich verbessern können, führen Sie direkt im Anschluss ein Gespräch mit Ihrer/Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler/in.

Einen Antrag auf Bürgergeld können Sie hier online stellen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit in Vorbereitung auf Ihr Erstgespräch in der Arbeitsvermitllung Ihr persönliches Online Arbeitsmarktprofil auszufüllen. 

 

Sie möchten einen Folgeantrag (Weiterbewilligung) stellen?

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums - in der Regel 12 Monate - müssen die Leistungen wieder beantragt werden. Der Weiterbewilligungsantrag wird 4 Wochen vor Ende dieses Zeitraums automatisch zugesandt.

Wichtige Hinweise

Bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) erhalten Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen. Geben Sie daher Ihre Weiterbewilligungsanträge möglichst frühzeitig ab!

Beim Weiterbewilligungsantrag müssen alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen angegeben und die entsprechenden Nachweise dem Antrag beiliegen.

Änderungen können beispielsweise die Erhöhung von Nebenkosten Ihrer Wohnung, Änderung Ihres Arbeitseinkommens, Ein- bzw. Auszug eines Mitglieds Ihrer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft oder auch Arbeitsaufnahmen sein.

Den Weiterbewilligungsantrag können Sie hier stellen. Er kann auch telefonisch bei unserem Service-Center angefordert werden.

 

Derzeit beträgt unsere Bearbeitungsdauer von eingereichten Unterlagen durchschnittlich 9 Arbeitstage.

Um Ihre Anliegen/ Unterlagen zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie in dieser Zeit von Fragen zum Bearbeitungsstand und eingegangenen Unterlagen abzusehen.