"Raus aus dem Minijob"
Sie üben einen Minijob aus und planen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung?
Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss!
Umwandlung Ihres Minijobs
Wir bieten Ihnen ein Einstiegsgeld an, wenn Sie Ihren jetzigen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie beim gleichen Arbeitgeber bleiben oder Ihren jetzigen Minijob aufgeben und bei einem anderen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Wir unterstützen Sie 12 Monate lang durch einen Betrag von je 300 Euro, wenn
- Sie Ihren Minijob seit mindestens 3 Monaten ausüben und
- Sie in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Der Zuschuss beträgt insgesamt 3.600 Euro.
Wir unterstützen Sie 12 Monate lang durch einen Betrag von je 350 Euro, wenn
- Sie Ihren Minijob seit mindestens 3 Monaten ausüben und
- Sie in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Zuschuss beträgt insgesamt 4200 Euro.
Den Flyer zum Einstiegsgeld finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Sie bekommen es in voller Höhe ausgezahlt.
Sie können das Einstiegsgeld erhalten, wenn zwischen der Beendigung des Minijobs und der Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung maximal 1 Monat liegt.
Anträge müssen immer rechtzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Bewilligung nicht möglich ist. Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Arbeitsvermittler/-in oder Fallmanager/-in. Bei der Bewilligung von Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung. Bereits in der Vergangenheit erhaltenes Einstiegsgeld wird ggf. berücksichtigt.